Warum haben wir eine Meldestelle eingerichtet?
Die Einrichtung unserer Meldestelle erfolgt im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes
(HinSchG). Dieses Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um und zielt darauf ab, den Schutz von hinweisgebenden Personen zu stärken. Wir möchten sicherstellen, dass Personen, die Missstände aufdecken, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben keine Benachteiligungen fürchten müssen.
Wer darf melden?
Das Gesetz beschränkt sich auf den beruflichen Kontext. Informationen über Verstöße fallen dann in den Anwendungsbereich, wenn sie sich auf die PET TRADE PRODUKTION GMBH & CO. KG (auch als ehemaliger Arbeitgeber) oder eine andere Stelle beziehen, mit der die hinweisgebende Person beruflich in Kontakt steht oder stand.
Was darf gemeldet werden?
Es dürfen Verstöße gemeldet werden, die rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen im
Rahmen einer beruflichen Tätigkeit betreffen. Dazu zählen insbesondere:
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Sie haben die Wahl, sich an unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle des Bundes zu wenden. Das Gesetz empfiehlt jedoch die interne Meldung, da Verstöße aufgrund der Sachnähe im Unternehmen oft am effektivsten abgestellt werden können.
Intern: Per E-Mail an Hinweis@pettrade.de
Extern: Sollte einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen werden, können Sie sich online an die Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden.
Was genau ist die interne Meldestelle?
Unter der Adresse Hinweis@pettrade.de erreichen Sie unsere beauftragten Vertrauenspersonen. Nur diese autorisierten Personen erhalten Kenntnis von Ihrer Meldung. Unbefugte Mitarbeitende oder die Geschäftsführung haben keinen Zugriff auf den Inhalt Ihrer Meldung. Alle Informationen werden gemäß dem Vertraulichkeitsgebot des § 8 HinSchG streng vertraulich behandelt.
Tipps für Ihre Meldung
Beschreiben Sie den Vorfall so detailliert wie möglich anhand der fünf W-Fragen:
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung sowie Informationen über den weiteren Fortschritt des Falles.
Wie sind Sie von Repressalien geschützt?
Solltest Sie nach Ihrer Meldung eine Benachteiligung erfahren, greift die Beweislastumkehr:
Die Person, die Sie benachteiligt hat, muss nachweisen, dass dies nicht aufgrund Ihrer Meldung geschah. Das Gesetz schützt Sie unter anderem vor:
Kündigung oder Suspendierung
Negativen Leistungsbeurteilungen
Wichtiger Hinweis zu Falschmeldungen:
Das Gesetz sieht Sanktionen vor, falls Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig gemeldet werden. In solchen Fällen besteht kein Schutz vor Repressalien, und die hinweisgebende Person kann zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Impressum der verantwortlichen Stelle
PET TRADE PRODUKTION GMBH & CO. KG
Tich 23 | 48361 Beelen | Deutschland
Geschäftsführer: Sascha Hohn
Registergericht: Amtsgericht Münster (HRA 6602)
E-Mail: info@pettrade.de | Tel: +49 (0) 2586 / 8816 – 0
Anja Wallinda,
personal@pettrade.de
Telefon: 02586/8816-12